Sonderkündigungsrechte bei Umzug – was kann ich wann kündigen?

2.7
(3)

Eine Sonderkündigung des Mietvertrags ist nur in Ausnahmefällen möglich.  Denn bei dieser Art der Kündigung muss die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten werden. Dieses Recht steht unter gewissen Bedingungen nicht nur dem Mieter, sondern auch dem Vermieter zu. Neben der Wohnung müssen aber oft auch weitere Verträge – wie beispielsweise der Telefon- und Stromvertrag – vorzeitig gekündigt werden. Von einem Sonderkündigungsrecht bei Umzug hat wohl jeder schon einmal gehört, doch wann greift es und was sind die Hürden?

Sonderkündigungsrecht des Mieters

Für eine Sonderkündigung des Mietvertrags durch den Mieter müssen wichtige und nachweisbare Gründe vorliegen. Grundsätzlich hat der Mieter in folgenden Fällen Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung:

  • Modernisierungsmaßnahmen: Die Wohnung wird seitens des Vermieters saniert/modernisiert. Der dadurch verursachte Lärm und Schmutz muss vom Mieter nicht geduldet werden.
  • Mieterhöhung: Wenn der Vermieter die Miete erhöhen möchte (Grund ist irrelevant), kann der Mieter ebenfalls Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen.
  • Insolvenz: Wenn der Mieter die Miete aufgrund von Insolvenz nicht mehr bezahlen kann, kann der Mietvertrag durch dessen Insolvenzverwalter außerordentlich gekündigt werden.
  • Dienstliche Versetzung: Falls der Mieter Beamter, Geistlicher oder dem Militär zugehörig ist und dienstlich an einen anderen Ort versetzt wird, greift das Sonderkündigungsrecht ebenso.

Sonderkündigungsrecht des Vermieters

Auch für den Vermieter liegen die Hürden für eine Sonderkündigung hoch. Gesetzlich sind nur zwei Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter vorgesehen:

  • Zweifamilienhaus: Der Vermieter bewohnt die zweite Wohnung in einem Zweifamilienhaus selbst.
  • Einliegerwohnung: Der Mieter lebt innerhalb des vom Vermieter bewohnten Wohnraums. 

In beiden Fällen muss der Vermieter keine Gründe für die Kündigung nennen. 

Kündigung von Stromvertrag und Gasvertrag

Ein Umzug wird von Mietern gern für den Wechsel des Energielieferanten genutzt. Doch vor einer Kündigung des Anbieters sollte der Verbraucher prüfen, welchen Vertragsbedingungen er zugestimmt hat. In der Regel gilt der Lieferantenvertrag bis zum vereinbarten Vertragsende, sofern der Energieversorger die Leistungen auch in vollem Umfang und zu den gleichen Konditionen am neuen Wohnort erbringen kann. 

Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Verbraucher daher nur zu, wenn der neue Wohnsitz ausserhalb des Versorgungsbereiches des Anbieters liegt, oder wenn mit dem Umzug eine Preiserhöhung eintritt. 

Falls du den Strom- bzw. Gasanbieter beim Umzug wechselt, solltest du unbedingt darauf achten, den alten Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Damit kannst du unnötige, zusätzliche Kosten aufgrund einer doppelten Belieferung verhindern. 

Wann kündige ich meine Hausratversicherung?

Grundsätzlich muss bei einem Umzug die Hausratversicherung nicht gekündigt werden. Tritt mit dem Umzug eine Vergrösserung oder Verkleinerung des Hausrats ein, sollte die Hausratversicherung jedoch entsprechend angepasst werden. Ein Grund für eine Sonderkündigung stellt die Veränderung des Hausrats somit nicht dar. Wichtig ist jedenfalls, die Versicherung rechtzeitig über den Umzug und die Änderung des Hausrats zu informieren, damit die Schadensdeckung weiterhin in voller Höhe besteht. 

Es gibt jedoch bestimmte Fälle, wo du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst bzw. solltest:

  • (Dauerhafter) Umzug ins Ausland
  • Doppelversicherung (zB durch Zusammenführung zweier Haushalte)
  • Beitragserhöhung
  • Sterbefall des Versicherten
  • Zweckfortfall (zB Umzug in eine bereits versicherte Wohnung – Wohngemeinschaft)
  • Schadensmeldung

Wann kann ich den Telefon- und Internet-Vertrag kündigen?

Telefon und Internet sind im Leben des modernen Deutschen Bürgers unverzichtbar, daher sind viele bei einem Umzug zeitgleich an einem Wechsel des Anbieters interessiert. Doch durch einen Umzug ergibt sich nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht des Festnetzanschlusses. Massgeblich ist, ob der Anbieter die Internet-Verträge oder andere Leistungen am neuen Wohnort in gleicher Qualität (zB vereinbarte Mindestgeschwindigkeit beim Internet) anbieten kann. Die Vertragslaufzeit wird vom Umzug nicht beeinträchtigt, dh die Restlaufzeit bleibt gleich. 

Wenn eine Belieferung in gleicher Qualität am neuen Wohnort nicht möglich ist oder mit dem Umzug eine Preiserhöhung eintreten würde, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Dabei muss jedoch eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden, der Vertrag kann dann jeweils zum Ende jedes Monats gekündigt werden. Und noch einen Haken gibt es hier: Die 3-monatige Frist beginnt erst ab Umzug zu laufen, dh selbst wenn der Vertrag rechtzeitig gekündigt wurde, muss der Anschluss trotzdem weiterhin – sprich für die nächsten 3 Monate – bezahlt werden. 

Wie du siehst, ist selbst die Kündigung des Internet- bzw. Telefonanschlusses mit zahlreichen Hürden verbunden. Um lange Kündigungsfristen zu vermeiden, solltest du dich bereits bei Abschluss des Vertrages immer genau mit diesem Thema auseinander setzen. Es gibt auch Verträge mit der Mindestlaufzeit von 12 Monaten, einige können sogar monatlich gekündigt werden. Achtung: Oft ist hierbei jedoch der Grundtarif teurer!

Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

In Deutschland werden Handyverträge meist auf zwei Jahre abgeschlossen und verlängern sich anschließend (automatisch) um ein Jahr wenn sie nicht gekündigt werden. 

Wer nach dem Umzug feststellt, dass er am neuen Wohnort keinen Handyempfang hat, möchte seinen Mobilfunkvertrag schnellstmöglich beenden. Denn was soll er mit dem Vertrag anfangen, wenn er in einem Funkloch wohnt? 

Anders als beim Festnetzanschluss steht dem Verbraucher beim Handy jedoch kein Sonderkündigungsrecht zu. Er kann sein Smartphone weiterhin nutzen – wenn auch nicht in den eigenen vier Wänden. Eine vollständige Netzabdeckung wird von keinem Provider garantiert. 

Selbst bei einem Umzug ins Ausland kann die Sonderkündigung verweigert werden, da sich moderne Handys in vielen Ländern weiter nutzen lassen, wenn auch zu erhöhten Verbindungspreisen. Dies entspricht jedoch nicht dem Grundsatz, die gleiche Leistung in gleicher Qualität und zu den selben Konditionen (Preis) anbieten zu können. Daher müsste einer außerordentlichen Kündigung eigentlich zugestimmt werden. Denn teure Roaming Gebühren gehören nicht zu den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen. 

Leider gibt es jedoch derzeit noch kein Gesetz, dass diese Sonderkündigung rechtlich regelt. Viele Mobilfunkanbieter zeigen sich aber ohnehin kulant und stimmen einer vorzeitigen Auflösung des Mobilfunkvertrags zu. 

Weitere Kündigungen beim Umzug

Die meisten Verträge, die mit Laufzeiten verbunden sind, lassen sich von jedem beliebigen Wohnort aus nutzen. Ins Auge fassen solltest du jedoch alle standortgebundenen Verträge. Ein Jahresvertrag im Fitness-Center ist Geldverschwendung, wenn das nächste Fitnesscenter der selben Kette zu weit entfernt ist oder das Studio nur am alten Wohnort ansässig war. 

Gleiches gilt für einen Vertrag mit einem Sportverein oder einer Tanzschule. In all diesen Fällen sollte man im ersten Schritt den direkten Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen und einvernehmlich nach einer Lösung suchen. Eine Sonderkündigung kommt oft nicht zum Zuge, doch die meisten Anbieter zeigen sich entgegenkommend und kundenfreundlich. Kulantes Verhalten spricht sich schließlich schnell herum und bringt neue Kunden. 

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 2.7 / 5. Anzahl Bewertungen: 3

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.