Zweitwohnsitz Deutschland – So meldest du ihn an!

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Ein Zweitwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz kommt nicht nur für Pendler infrage, sondern beispielsweise auch für Studenten oder Touristen aus dem Ausland, die sich in Deutschland zu Ausbildungs- bzw. Urlaubszwecken niederlassen möchten. Wer in Deutschland einen Zweitwohnsitz beantragen möchte, muss dabei jedoch einige (rechtliche) Dinge beachten. 

Was ist ein Zweitwohnsitz/Nebenwohnsitz?

Grundsätzlich erkennt man einen Zweitwohnsitz bzw. Nebenwohnsitzdaran, dass man sich dort weniger als die Hälfte des Jahres aufhält. Der Hauptwohnsitz hingegen ist der “Mittelpunkt der Lebensinteressen”und wird zum überwiegenden Teil des Jahres (also mehr als die Hälfte) bewohnt.

Die meisten Menschen bewohnen nur einen Wohnsitz und dieser ist somit automatisch der Hauptwohnsitz. Es gibt jedoch einige Gründe, warum ein Zweitwohnsitz Sinn macht. Beispielsweise für Menschen, welche von ihrem Hauptwohnsitz aus zu lange zur Arbeitsstelle pendeln müssten oder Studenten, welche in der Stadt studieren aber am Wochenende bei ihren Eltern wohnen. Des Weiteren gibt es natürlich Urlauber aus dem Ausland, die sich in Deutschland ein Feriendomizil kaufen möchten oder auch Deutsche, die sich einen Zweitwohnsitz für das Wochenende oder Urlaube anschaffen.

Aus welchem Grund auch immer ein Zweitwohnsitz bewohnt wird, ein solcher unterliegt in Deutschland der Meldepflicht. Gegebenenfalls fällt auch eine Zweitwohnsitzsteuer an, dies ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Anmeldung des Zweitwohnsitzes

Der Bezug eines Zweit- oder Nebenwohnsitzes unterliegt in Deutschland wie bereits erwähnt der Meldepflicht. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Immobilie gemietet oder gekauft wurde. Ebenso wenig von Bedeutung ist, ob der Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. des Bundeslandes stattfindet oder außerhalb.

Spätestens 14 Tage nach Bezug der Zweitwohnung muss dies dem Einwohnermeldeamt bzw. dem Bürgerbüro gemeldet werden.  Die Anmeldegebühr variiert je nach Gemeinde, aber beträgt selten mehr als 10€. Wird die Frist überschritten, muss jedoch mit einer Geldstrafe von 1000€oder im schlimmsten Fall bis zu 5 Jahren Gefängnis gerechnet werden.

Die Anmeldung selbst kann entweder nach Terminvereinbarung direkt beim Amt erfolgen oder bei den meisten Gemeinden auch online.

Für die Anmeldung benötigt man einen gültigen Ausweis (Personalausweisoder Reisepass) sowie das ausgefüllte Meldeformular. Gegebenenfalls sollte man außerdem die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder oder Scheidungspapiere mitbringen. Des Weiteren benötigt man bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters.

Zweitwohnsitzsteuer Deutschland

Ob eine Steuer für die Zweitwohnung anfällt und in welcher Höhe, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, denn die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie betrifft alle Personen, die in der betreffenden Kommune einen Zweitwohnsitz haben – unabhängig vom Einkommen. Auch hierbei spielt es wieder keine Rolle, ob die Zweitwohnung gemietet oder gekauft wurde. 

Es gibt jedoch einige Gründe, warum man von der Zweitwohnsitzsteuerbefreit wird. Beispielsweise sind Studenten oder junge Menschen in Ausbildung oft davon ausgenommen. Ebenso wie Ehepartner, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung besitzen, jedoch die Hauptwohnung mit dem Partner teilen. 

Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer ist entweder die jährliche Nettokaltmiete oder die Wohnfläche

Wo man seinen Zweitwohnsitz anmeldet, kann steuertechnisch von großer Bedeutung sein, denn manche Kommunen erheben keine Steuer und manche besteuern bereits ein gemietetes Zimmer oder einen Campingplatz. 

In der Regel beträgt die Steuer zwischen 5 und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete, es gibt jedoch auch Gemeinden, die bis zu 35 Prozent erheben (zB Baden-Baden), hier sollte man sich die Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes gut überlegen.

Für genauere Informationen, wendest du dich am besten direkt an das jeweils zuständige Einwohnermeldeamt

Zweitwohnsitz als Ausländer

Wie auch für Deutsche Bürger, unterliegen Zweitwohnsitze, die von Ausländern bezogen werden der Meldepflicht.

EU Bürger können nach Deutschland einreisen und dort ohne Visum leben und arbeiten. Menschen aus Drittstaaten (zB USA) dürfen sich in der Regel nur bis zu 3 Monate ohne Visum aufhalten. Besteht kein Einreiseabkommen zwischen den beiden Ländern, muss bereits vor Einreise ein Visum beantragt werden. 

Um den Zweitwohnsitz in Deutschland anzumelden, muss bei der Ausländerbehörde vorgesprochen werden und im Zuge dessen erhält man eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung”. Diese regelt die jeweilige finanzielle Situation und Krankenversicherung und wird meist für 5 Jahre ausgestellt mit Chance auf Verlängerung (“Daueraufenthaltsbescheinigung”).

Wer einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu Berufszwecken anmeldet und hier auch sein Gehalt bezieht, wird in Deutschland als Ausländer steuerpflichtig.

Wer über keinen fixen Arbeitsvertrag in Deutschland verfügt, muss nachweisen, dass er/sie sich selbst erhalten kann. 

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