5 wichtige Tipps bei der Wohnungsummeldung

Young adults moving in new home
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Ein Umzug bedeutet auch AbmeldenAnmelden und Ummelden – ein wenig Bürokratie bleibt einem nicht erspart. Bei guter Vorbereitung geht das Ummelden nach dem Umzug jedoch reibungslos über die Bühne. Anbei findest du die wichtigsten Instanzen, denen du deine neue Adresse bekannt geben musst und ein paar Tipps für die An- und Ummeldung.

  1. Ummelden beim Einwohnermeldeamt
  2. Umzug  mit Auto und Führerschein
  3. Ummeldung beim Finanzamt
  4. Institutionen und Organisationen informieren
  5. Nachsendung und Adressänderung bei der Post

Ummelden beim Einwohnermeldeamt

1.1. Wann und wo findet die Ummeldung statt?

Grundsätzlich muss man zwischen einer Anmeldung und einer Ummeldung des Wohnsitzes unterscheiden: Eine Ummeldung findet innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde statt und bedeutet, dass das gleiche Einwohnermeldeamt für dich zuständig bleibt. Eine Anmeldung bedeutet im Umkehrschluss, dass sich der neue Wohnsitz an einem anderen Ort befindet und in die Zuständigkeit einer anderen Behörde fällt.

In den meisten Fällen ist in Deutschland das jeweilige Einwohnermeldeamt deines Bezirkes für die Ab-/Ummeldung zuständig. Je nachdem, wo sich dein neues Zuhause befindet, kann dies aber auch das Bezirksamt oder Bürgerbüro erledigen.

Wichtig: Der neue Wohnsitz muss innerhalb von 2 Wochen nach Umzug umgemeldet werden. Hier gilt das Datum, mit welchem der neue Mietvertrag in Kraft tritt. 

1.2 Was brauchst du zur Ummeldung?

Damit du bei der Anmeldung bzw. Ummeldung deines Wohnsitzes nichts vergisst und somit nicht umsonst zum Einwohnermeldeamt ausrückst, haben wir hier eine kleine Checkliste für dich zusammen gestellt:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde oder Kinderpass
  • Meldeformular – ausgefüllt & unterschrieben
  • Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) bei Mietwohnungen
  • Bargeld für eventuelle Um-/Anmeldegebühren

Hinweis: Eine Vermieterbescheinigung ist kein Mietvertrag, dieser muss dem Einwohnermeldeamt auch nicht vorgelegt werden. Hast du beispielsweise nur einen mündlichen Mietvertrag mit deinem Vermieter abgeschlossen, kann trotzdem eine Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden.

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1.3 Wann muss eine Wohnung abgemeldet werden?

Deine alte Wohnung muss in der Regel nicht extra abgemeldet werden, dies geschieht im Zuge der Ummeldung deines Wohnsitzes automatisch. Eine Ausnahme stellt hier beispielsweise der Wegzug ins Ausland oder die Aufgabe eines Nebenwohnsitzes dar. 

1.4 Was kostet eine Ummeldung?

Die Ummeldung kostet durchschnittlich 10€, bei manchen Gemeinden ist sie sogar kostenfrei, somit sind die Kosten überschaubar. Aber Achtung: In Deutschland gilt eine landesweite Meldepflicht, wird diese vernachlässigt kann es teuer werden. 

Wenn du es verabsäumst, dich mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (in der Regel 2 Wochen) umzumelden, kann die Behörde ein Strafe in der Höhe von bis zu 500 Euro verhängen. 

Umzug mit Auto und Führerschein

Auch das Auto muss umgemeldet werden und im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) wird nach einem Umzug die neue Adresse eingetragen. Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, darfst du dein Autokennzeichen behalten, auch wenn du in einen anderen Zulassungsbezirk ziehst.

2.1 Wo muss ich mein Auto ummelden?

Die Ummeldung deines Autos erfolgt entweder in der jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort oder auch direkt im Einwohnermeldeamt (Bürgeramt). Einige Gemeinden/Kreise bieten diese Leistung im Zuge der Adressänderung an und die Fahrzeugpapiere werden dabei direkt mit aktualisiert. Wenn du die Ummeldung bei der Kfz–Zulassungsstelle vornehmen lässt, dann muss davor die Anmeldung des neuen Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein. 

Auch online ist eine Ummeldung seit 2019 möglich. Dies erfolgt über das Online-Portal der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Hierfür ist jedoch ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt PIN notwendig. Beide Zulassungsbescheinigungen müssen außerdem verdeckte Sicherheitscodes haben. 

Folgende Dokumente sind zum Ummelden erforderlich:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • Bei Kennzeichenwechsel: die alten Nummernschilder

2.2 Was kostet eine Ummeldung des Fahrzeugs?

Muss nur die Adresse im Zulassungsschein geändert werden, belaufen sich die Kosten in der Regel auf zirka 17 Euro. Wenn das Kennzeichen gewechselt wird, fallen zusätzlich noch etwa 28 Euro an. Eventuell muss außerdem am neuen Wohnsitz eine neue Feinstaubplakette beantragt werden, welche 5 bis 10 Euro kostet.

Wichtig: Die Ummeldung muss direkt nach dem Umzug erfolgen – in der Regel innerhalb einer Woche. Wenn du diese Frist verabsäumst, musst du mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

Ummeldung beim Finanzamt

Nicht immer ist eine Ummeldung der Adresse beim Finanzamt nötig. Wenn die zuständige Behörde nach deinen Wohnsitzwechsel gleich bleibt, muss die Adressänderung nicht extra vorgenommen werden, diese wird automatisch mit der nächsten Steuererklärung registriert. 

Sollte sich das zuständige Finanzamt nach dem Umzug ändern, solltest du dein altes Finanzamt darüber informieren. Es besteht dazu in der Regel jedoch keine Pflicht und es gibt auch keine Frist, die eingehalten werden muss. Aus eigenem Interesse ist es jedoch sinnvoll, das Finanzamt möglichst zeitnah über den Wohnortwechsel zu informieren, insbesondere wenn man Post (zB Steuerbescheid) erwartet.

3.1 Was gibt es nach dem Umzug zu beachten?

Wenn du in eine andere Gemeinde ziehst und dort deine Einkommensteuererklärung abgibst, wird das nun zuständige Finanzamt die bisherigen Unterlagen bei deinem alten Finanzamt anfordern. In größeren Städten wie Berlin oder Köln gibt es mehrere Finanzämter, d.h. du solltest dich erkundigen welches davon für dich zuständig ist.

4. Institutionen und Organisationen informieren

Beim Umziehen hilft gute Organisation, die Korrespondenz mit wichtigen Behörden, Institutionen und Unternehmen aufrecht zu halten. Informiere daher alle relevanten Institute und Partner über den neuen Wohnsitz. 

Hierzu gehören:

  • Arbeitgeber
  • Schule und Kindergarten
  • Banken und Sparkassen
  • Energieversorger
  • Versicherungen
  • Krankenkasse
  • Ärzte
  • Vereine, Verbände, Mitgliedschaften
  • Verlage und Versandhäuser (Zeitungen, Zeitschriften, Verbrauchsgüter)

Wegen eines Umzugs solltest du keine Fristen verpassen oder dir Mahnkosten wegen Unzustellbarkeit einhandeln. Schaue vor dem Umzug daher alle Rechnungen und Abbuchungen der letzten Monate durch, damit du Niemanden aus deiner Liste vergisst.

5. Nachsendung und Adressänderung bei der Post

Auch bei guter Planung lässt es sich nicht vermeiden, dass Briefe und Pakete anfangs noch an die alte Adresse geschickt werden. Verzögerung und Verlust von Sendungen beugt ein Nachsendungsauftragvor. 

Die Deutsche Post leitet Briefe und Pakete für bis zu einem Jahr an die neue Adresse um. Dies hat folgende Vorteile:

  • Deine Post wird automatisch an den neuen Wohnsitz umgeleitet, ein Abholen am alten Wohnsitz oder bei der Post ist nicht nötig
  • Du verpasst keine wichtigen Briefsendungen oder Pakete
  • Du kannst deine Rechnungen rechtzeitig bezahlen
  • Du hast ausreichend Zeit, all deine Kontakte über den Umzug zu informieren

Die Kosten für einen Nachsendeauftrag über 6 Monate belaufen sich auf 23,90 Euro, für 12 Monate betragen sie 29,90 Euro.

Zusätzlich dazu kann auch eine Umzugsmitteilung bei der Post in Auftrag gegeben werden. Sie ist kostenlos und bietet deinen Vertragspartnern wie Bank, Energieversorger, Versicherungen etc die Möglichkeit, deine neue Adresse eigenständig abzurufen.

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