Sonderurlaub beim Umzug – Wie lange darf ich frei nehmen?

Sonderurlaub
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Ein Umzug kostet nicht nur Geld sondern auch viel Zeit. Muss ich für meinen Umzugstag einen Urlaubstag anfordern oder kann mir mein Arbeitgeber einen oder mehrere freie Tage gewähren ohne dass ich dafür meine Ferien opfern muss? Wir klären auf!

Grundsätzlich ist ein Umzug eine persönliche Angelegenheit. Doch da hiermit oft ein erheblicher Aufwand einhergeht, ist es oft nicht möglich, das Umziehen ausschließlich an Wochenenden oder Feiertagen zu erledigen. Insbesondere ArbeitnehmerInnen mit Familie haben meist nur wenig Zeit einen Umzug vorzubereiten und haben oft besonders viel Umzugsgut zum Übersiedeln.

Zum Glück sind die meisten Arbeitgeber entgegenkommend, was Sonderurlaubstage für Umzüge angeht und die Beantragung stößt meist auf keinen grossen Widerstand. Gesetzlich geregelt ist solch ein Sonderurlaub allerdings nicht. Einen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub hat man nur unter bestimmten Bedingungen (siehe weiter untern).

Jedoch gehört es auch ohne Gesetz heutzutage zum guten Ton der Arbeitgeber unter gegebenen Bedingungen bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Mitunter gehört der Umzug auch dazu. Weitere Beispiele sind:

  • Geburt des eigenen Kindes
  • Hochzeit
  • Schwere Erkrankung oder Tod eines Familienmitglieds
  • Ärztliche Behandlung
  • Termin bei öffentlichen Ämtern

Einige Arbeitgeber sind kulanter als andere und es lohnt sich daher mit dem Vorgesetzten offen über das Thema Sonderurlaub zu diskutieren.

Manchmal sind solche Fälle auch im Arbeitsvertrag geregelt und es empfiehlt sich daher, einen Blick darauf zu werfen. In der Regel stehen dem Arbeitnehmer 1-2 Sonderurlaubstage für den Umzug zur Verfügung.

Bei der Beantragung des Sonderurlaubs können folgende Argumente helfen, den oder die Vorgesetzte/n positiv zu stimmen:

  • Gute Arbeitsleistung, Einsatz für die Firma
  • Zuverlässigkeit, wenig Krankenstand
  • Persönliche Gründe/Erschwernisse beim Umzug (zB Scheidung, finanzielle Notlage etc.)

Kompensation des Sonderurlaubes mit Überstunden oder sonstigem Angebot, das dem Wohl des Unternehmens dient

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