MoveAgain GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version vom [30.06.2023]

1. Gegenstand

Die MoveAgain GmbH, Holzgasse 7-11, 50676 Köln (nachfolgend "MoveAgain") betreibt eine Online-Plattform, auf der der „Kunde“ die Durchführung haushaltsnaher und firmennaher Dienstleistungen (z.B. Umzüge & Reinigungen) (nachfolgend "Leistungen") erwerben kann. MoveAgain kann über die Plattform weitere vertragliche Leistungen im Zusammenhang mit den Hauptleistungen anbieten, etwa die Abwicklung der Zahlung für die Leistung oder die Kommunikation zwischen den handelnden Personen bei der Vertragsabwicklung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") bilden – zusammen mit den vom Kunden im Rahmen der Bestellung gemachten Angaben sowie dem Angebot von MoveAgain – den Vertrag zwischen MoveAgain und dem Kunden über die Erbringung der Leistungen und die Nutzung der Online- Plattform. Durch Anklicken der Checkbox ["Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden."] erklärt der Kunde, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Falls der Kunde den Vertrag im Namen eines Dritten, z.B. im Namen seines Arbeitgebers oder eines anderen Unternehmens abschließt, erklärt und gewährleistet der Kunde, dass er ermächtigt ist, das betreffende Unternehmen zu vertreten und den Vertrag mit MoveAgain samt dieser AGB im Namen des jeweiligen Dritten abzuschließen. MoveAgain ist zu einer Überprüfung der Bevollmächtigung im Innenverhältnis nicht verpflichtet. Kunde i.S.d. AGB ist stets derjenige, der Vertragspartner von MoveAgain wird.

2. Leistungen von MoveAgain

MoveAgain organisiert und führt insbesondere Umzüge durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Verladung und Entladung des Umzugsgutes. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzubuchen, z. B. Kauf von Umzugskartons, Einrichtung von Halteverbotszonen.

2.1 Basisleistungen

Der Kunde mietet kein(e) Fahrzeug(e) oder Umzugshelfer, sondern bucht einen Umzug. MoveAgain behält sich insoweit vor, eine andere Anzahl oder Art des/der Transportfahrzeuge sowie weniger und/oder mehr Mitarbeiter einzusetzen, um den gebuchten Auftrag durchzuführen.

Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit MoveAgain sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:

  • Planung und Organisation des Umzuges
  • An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges
  • Einsatz des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle
  • Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal
  • Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort
  • Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort
  • Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes
  • Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge
  • Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)

2.2 Weitergehende Leistungen

Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von MoveAgain angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzu buchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:

  • Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen
  • Ein- und Auspacken von Umzugsgut
  • Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschildern
  • Gestellung von Verpackungsmaterialien

2.3 Buchung von Montageleistungen

Bei der Buchung eines Umzugs kann der Service der Montage hinzugebucht werden. Der Montageservice ist separat buchbar als Abbau (Demontage) und/oder als Aufbau (Montage).

Die Montage (Wiederaufbau) erstreckt sich nur auf die Möbel, die vorher auch MoveAgain demontiert (abgebaut wurden). Die Buchung von Montagen neuer und/oder nicht fachgerecht abgebauter oder originalverpackter Möbel ist nicht möglich.

Bohr-, Säge und/oder Installationsarbeiten an Möbeln und Wänden oder das Anschließen elektrischer oder gasbetriebener Geräte ist von der Montageleistung durch MoveAgain nicht umfasst.

2.4

Alle weiteren Arbeiten oder Dienstleistungen werden nach Absprache separat berechnet. De- und Montage bedeutet nicht Bohr- oder Sägearbeiten an Möbeln und Wänden oder elektrische Anschlüsse.

2.5

MoveAgain ist, nicht zur Vornahme von Wasser-, Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

3. Zustandekommen des Vertrages

Anhand der von Ihnen an MoveAgain übermittelten Daten (z.B. Adressen, Umzugsgut etc.) erstellt MoveAgain ein Angebot und übermittelt dies an den Kunden. Das Angebot ist jeweils für eine Dauer von 5 Arbeitstagen gültig. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Angebot von MoveAgain anzunehmen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach Erhalt des Angebotes auf der Online-Plattform auf "Jetzt buchen" klickt und damit das Angebot von MoveAgain akzeptiert.

Alternativ kann ein Vertrag auch per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen werden. Das betreffende Telefongespräch wird, nach vorgängigem Hinweis und mit Ihrem Einverständnis, aufgenommen.

Der Vertragsabschluss sowie die Vertragsdurchführung wirkt nur zwischen MoveAgain und dem Kunden. Für die Erbringung der vertraglichen Leistungen bedient sich MoveAgain Drittunternehmen, welche als Subunternehmer von MoveAgain agieren. Die Subunternehmen werden nicht Vertragspartner des Kunden. Entsprechend ist die Vergütung für die vereinbarten Leistungen gegenüber MoveAgain geschuldet und MoveAgain ist vor, während und nach der Leistungserbringung der maßgebliche Ansprechpartner des Kunden.

4. Pflichten des Kunden

4.1

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meterangaben bei Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutliste etc.).

4.2

Sollte MoveAgain bei der Durchführung des Auftrages besondere Umstände z.B. beim Ein- und Auszugsort vom Kunden (z.B. Laufweg über 20 Meter von Haustür zum LKW/Fahrzeug und/oder stark verschmutztes und/oder nicht ordnungsgemäß verpacktes Umzugsgut (vgl. Ziff. 4.11)) vorfinden, über die der Kunde zuvor keine Angaben gemacht hat, behält sich MoveAgain vor, nach der Durchführung des Auftrages dem Kunden hierfür eine zusätzliche und angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

4.3

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände oder Einrichtung versehentlich mitgenommen werden oder aber stehen bleiben. Die Fahrzeuge sind vor Abfahrt auf leeren Zustand zu überprüfen.

4.4

Bei Schneefall ist der Kunde dafür verantwortlich, den unmittelbaren Anfahrtsweg und den Parkplatz soweit von Schnee zu befreien, dass eine störungsfreie Anfahrt möglich ist. Sollte die Anfahrt oder das Parkieren durch den Schnee unmöglich sein, behält sich MoveAgain das Recht vor, dem Kunden allfällige Schneeräumungsarbeiten in Rechnung zu stellen.

4.5

Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei MoveAgain als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist MoveAgain verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung. Zu erstatten sind auch vergebliche Aufwendungen, also solche, die im Vertrauen auf die Durchführung der Leistung erbracht hat, die sich aber wegen der aus Ihrer Sphäre verschuldeten Nichtleistung als nutzlos erweisen (z.B. Gebühr für die Errichtung einer Halteverbotszone, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten. Pauschal 200 EUR).

4.6

Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderlichen Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken (siehe Ziff. 4.11). Vorstehendes gilt nicht, wenn und soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei MoveAgain gebucht hat.

4.7

Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Umzugsgutliste an MoveAgain zu übersenden. Soweit Teil des Buchungsprozesses, ist der Kunde verpflichtet, die vollständige Umzugsgutliste unmittelbar im Rahmen des Buchungsvorgangs auf der Website einzugeben. Falls eine Umzugsgutliste nicht vor oder im Rahmen der Buchung abgefragt/mitgeteilt wurde oder die Vollständigkeit dessen nicht zum Zeitpunkt der Buchung gewährleistet werden konnte, hat der Kunde die Umzugsgutliste oder die Vervollständigung dieser spätestens bis drei Tage vorher von MoveAgain mitgeteilten Datum per Email an MoveAgain zu übersenden.

4.8

Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, MoveAgain sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist MoveAgain nicht verpflichtet, diese Unterlagen einzuholen oder zu prüfen.

4.9

Des Weiteren ist der Kunde dazu verpflichtet, weiterführende und beschreibende Angaben zu transportierenden Gegenständen zu machen, die ein Maß von 2 Meter und/oder 100 kg überschreiten (z.B. Marmorstatue, Klavier, Tresor etc.) und/oder eine besondere Transportausrüstung bedürfen.

4.10

Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderlichen Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken (siehe Ziff. 4.11) sowie Steck- und Leichtmöbel (z.B. Ikea Pax / Billy Regale) auseinander zu bauen. Vorstehendes gilt nicht, wenn und soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei MoveAgain gebucht hat.

4.11

Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut so zu verpacken, dass es bei der Durchführung des Auftrages durch MoveAgain möglichst zu keinen Beschädigungen kommt. Insbesondere bewegliche, zerbrechliche und/oder elektronische Teile sind durch den Kunden besonders zu schützen. Insbesondere zerbrechliche Gegenstände wie z.B. Lampen, Lampenschirme, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Computer usw.) sind so zu verpacken, dass sie gegen die auf einem Transport möglicherweise auftretenden Kräfte ausreichend geschützt sind. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist MoveAgain nicht verpflichtet. Der Kunde hat für eine zweckmäßige und beförderungssichere Verpackung zu sorgen. Nicht zweckmäßig oder beförderungssicher verpacktes oder verschmutztes Transportgut kann von MoveAgain zurückgewiesen werden, ohne dass die übrigen vertraglichen Rechte und Pflichten davon berührt werden. Sollten zerbrechliche Gegenstände deshalb zu Schaden kommen, weil sie vom Kunden nicht gem. der vorstehenden Bedingungen verpackt wurden, haftet MoveAgain für diese Schäden nicht.

4.12

Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass er für die gesamte Dauer der Be- und Entladung des Umzugsgutes selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um insbesondere auch alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde MoveAgain einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Empfangnahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen von MoveAgain berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu unterrichten.

Bei Verspätungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist MoveAgain berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 € brutto pro angefangener halber Stunde pro vor Ort anwesendem Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist MoveAgain berechtigt, ohne die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Genauso ist es MoveAgain gestattet, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Gibt der Kunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens MoveAgain Mehrkosten aufgrund des hierdurch entstehenden Mehraufwandes in Höhe von 50,00 € brutto pro angefangene Stunde und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die vom Kunden als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. In beiden Fällen kann der der Kunde einen betragsmäßig niedrigeren oder MoveAgain einen betragsmäßig höheren Mehraufwand nachweisen.

4.13

Die Zugänglichkeit der neuen und alten Wohnung muss MoveAgain gewährt werden. Teppiche, Parkettböden und andere Bodenbeläge müssen in der alten und neuen Wohnung vor Verschmutzung vom Kunden abgedeckt und geschützt werden. Für Beschädigungen und/oder Verschmutzungen, die wegen der Missachtung der vorstehenden Verpflichtung entstehen, haftet MoveAgain nicht.

Änderung/Verschiebung von Terminen und Stornierungen

5.1 Änderung/Verschiebung von Terminen

Vereinbarte Termine (Daten) für die Erbringung der Leistungen können nur mit dem Einverständnis beider Parteien geändert/verschoben werden. Für die Änderung/Verschiebung eines Termins ist eine Bestätigung von MoveAgain erforderlich. Die Änderung/Verschiebung eines Termins ist mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden, soweit vom Kunden und/oder MoveAgain keine niedrigeren oder höheren finanziellen Folgen nachgewiesen werden:

  • Bei der Änderung/Verschiebung eines Termins innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen bis 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 100,00 € in Rechnung gestellt.
  • Bei der Änderung/Verschiebung eines Termins innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Alle übrigen Änderungen/Verschiebungen von Terminen sind kostenlos.

5.2 Stornierungen

Stornierungen müssen schriftlich an MoveAgain geschickt werden. Stornierungen sind mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden, soweit vom Kunden und/oder MoveAgain keine niedrigeren oder höheren finanziellen Folgen nachgewiesen werden:

  • Bei Stornierungen 72 Stunden nach Buchung und mehr als 14 Tage vor Liefertermin (Umzugs-/Reinigungstermin) werden Ihnen 20% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen bis 7 Tage vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 6 Tagen bis 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 80% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierungen innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

6. Preise und Zahlung

6.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und inklusive Mehrwertsteuer (MwSt).

6.2 Zahlung

Auf der Online-Plattform von MoveAgain stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Kreditkarte:

    Bei Bezahlung per Kreditkarte wird der vereinbarte Gesamtbetrag durch den von MoveAgain beigezogenen Zahlungsdienstleister Ihrer Kreditkarte belastet. Es werden nur die auf der Online- Plattform ausgewiesenen Kreditkartenanbieter akzeptiert.

  • Vorkasse

    Bei Zahlung per Vorkasse ist der vereinbarte Gesamtbetrag im Voraus auf das Bankkonto von MoveAgain innerhalb von 7 Tagen* nach Buchungsbestätigung zu überweisen. Andernfalls kann die Durchführung nicht garantiert werden und MoveAgain behält sich die ersatzlose Stornierung oder eine Preisanpassung des Auftrages vor.
    *Bei Buchung weniger als 14 Tage vor Liefertermin (Umzugs-/Reinigungstermin) muss der Betrag am selben Tag der Buchung überwiesen werden. MoveAgain kann zur eigenen Sicherheit einen Überweisungsbeleg von dem Kunden anfordern.

6.3 Mehr-/Minderaufwand

Die an MoveAgain übermittelten Daten (z.B. Adressen, Umzugsgut etc.) müssen vollständig und richtig sein. Falls bei einzelnen Punkten keine eindeutige Angabe möglich ist und/oder Sonderangaben erforderlich sind, ist dies vom Kunden im Kommentarfeld zu vermerken bzw. im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter von MoveAgain erwähnen.

MoveAgain behält sich das Recht vor, Ihnen den Mehraufwand ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, der (i) durch unvollständige oder unrichtige Daten oder (ii) infolge eines Verzugs oder (iii) im Fall für MoveAgain unvorhersehbaren Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, entsteht. Nach Möglichkeit wird MoveAgain versuchen, mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Zu dem vergütungspflichtigen Mehraufwand gehört insbesondere auch Umzugsgut, welches nicht auf der Umzugsgutliste geführt wurde oder anderweitig ausdrücklich nicht zum Gegenstand des Angebotes von MoveAgain gemacht wurde und gleichwohl unmittelbar oder mittelbar auf Veranlassung des Kunden zum Gegenstand der Leistungserbringung wurde.

Im Falle eines nicht bei Vertragsschluss bereits vereinbarten Mehraufwandes, wird dieser gesondert dokumentiert und als Vertragserweiterung Bestandteil des ursprünglichen Vertrages, soweit der Kunde diese Nachdokumentation unterzeichnet. Lehnt der Kunde eine Unterzeichnung ab, ist MoveAgain zur Leistungserbringung hinsichtlich des Mehraufwandes nicht verpflichtet.

Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für MoveAgain unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend dem folgenden Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu vergüten.

MEHRAUFWANDLISTE

7. Bedingungen für die Nutzung der Online-Plattform

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der Online-Plattform von MoveAgain sowie deren Inhalte und Anwendungen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich MoveAgain das Recht vor, das Kundenkonto sofort, ohne Vorankündigung und entschädigungslos zu sperren.

7.1 Kundenkonto

Um die Online-Plattform und die darüber angebotenen Leistungen nutzen zu können, müssen der Kunde ein Kundenkonto anlegen (Registrierung). Die dafür erforderlichen Angaben müssen vollständig und korrekt sein.

Für die Zugangsdaten zum Kundenkonto (Login) sowie die zugehörigen Passwörter ist der Kunde verantwortlich. Diese Daten sind sorgfältig aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Bei Verlust der Daten ist MoveAgain vom Kunden sofort zu benachrichtigen. Jegliche Haftung von MoveAgain für Schäden des Kunden, die bei ihm aufgrund des von ihm zu verschuldenden Verlustes seiner Daten entstehen, ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, im Kundenkonto seine Vertrags-, Rechnungs- und E-Mail-Adresse jederzeit aktuell zu halten. Die von ihm angegebene und im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gilt als primäre Zustelladresse. Entsprechend übermittelt MoveAgain dem Kunden vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen der Leistungen und/oder Vertragsbedingungen, etc.) in der Regel an diese E-Mail-Adresse oder stellt ihm diese Informationen auf andere geeignete Weise zur Verfügung (z.B. im Kundenkonto).

Falls der Kunde sein Kundenkonto löschen möchten, hat er dies MoveAgain in Textform mitzuteilen.

7.2 Gewährleistung und Haftung

Die Online-Plattform sowie deren Inhalte und Anwendungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und gepflegt. MoveAgain übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Inhalten Dritter sowie für die 100%ige Verfügbarkeit und die korrekte Funktionsweise der Online-Plattform und deren Anwendungen. Insbesondere sind Irrtümer in der Beschreibung der angebotenen Leistungen vorbehalten. Einzelne wartungsbedingte Ausfälle sind in die Verfügbarkeit einzuspeisen.

Die Informationen und Meinungen auf der Online-Plattform (insbesondere diejenigen im „MoveAgain Berater“) sind nicht als umfassende oder abschließende Aussage zum betreffenden Thema gedacht, stellen keine Beratung dar und dürfen entsprechend nicht als Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall betrachtet werden. Zudem stellen sie unter Umständen nur die Meinung des jeweiligen Autors, nicht auch von MoveAgain dar. Dies wird kenntlich gemacht. Weiter ist die Haftung von MoveAgain für die Inhalte sowie für die Verfügbarkeit und korrekte Funktionsweise der Websites oder Online-Portale Dritter, auf welche von der Webseite von MoveAgain über Links oder auf andere Weise verwiesen wird oder welche auf die Online-Plattform verweisen, ausgeschlossen. Bei den Inhalten der Websites oder Online- Portale Dritter handelt es sich um fremde Inhalte, auf welche MoveAgain keinen Einfluss hat und für welche MoveAgain nicht verantwortlich ist.

MoveAgain übernimmt auch keine Haftung für Schäden, welche durch Viren, Hackerangriffe oder sonstige Manipulationen an Ihrem Gerät durch Handlungen von Dritten entstehen.

7.3 Geistiges Eigentum

Sämtliches geistiges Eigentum an den Inhalten der Online-Plattform und deren Anwendungen (Texte, Marken, Bilder, Videos, Layout, etc.) liegt bei MoveAgain oder den jeweils berechtigten Dritten. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Eine Verwendung von diesen Inhalten durch den Kunden ist ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von MoveAgain in Textform untersagt. Das Zitieren unter korrekten Quellenangaben sowie das Setzen von Links auf die Online-Plattform ist erlaubt.

7.4 Datenschutz

In der "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" wird erläutert, wie MoveAgain im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung der Online-Plattform und deren Anwendungen Personendaten erhebt und bearbeitet. Weiter wird darin erläutert, wie MoveAgain in diesem Zusammenhang Cookies und vergleichbare Techniken einsetzt. Die "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" können unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://www.moveagain.de/datenschutzbestimmungen

8. Widerrufsrecht

Beim Vertrag über die Durchführung eines Umzuges handelt es sich um einen Vertrag im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB (Vertrag über die Lieferung von Waren). Der Kunde hat insoweit kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

Sofern der Kunde mit MoveAgain eine Ratenzahlung vereinbart oder einen Kaufvertrag über Umzugskartons schließt, verweist MoveAgain auf die detaillierten Ausführungen im Dokument „Widerrufsbelehrung bei Ratenzahlung oder beim Kauf von Umzugskartons“. Der Kunde wird vor Abschluss seiner Bestellung beim Kauf von Umzugskartons sowie bei Wahl der Zahlungsmodalität Ratenzahlung über sein Widerrufsrecht belehrt. Der Kunde hat die Kenntnisnahme von der Belehrung im Bestellvorgang zu bestätigen.

9. Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann MoveAgain, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich von MoveAgain zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was MoveAgain infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. Im letzteren Fall hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass MoveAgain geringere Kosten entstanden sind.

Daneben räumt MoveAgain dem Kunden ein Stornierungsrecht wie unter 5.2 ausgeführt ein.

10. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 648a BGB bleibt unberührt

11. Weitere Bestimmungen

Die Übertragung des Vertrages oder die Abtretung oder Übertragung von Rechten, Pflichten oder Ansprüchen daraus bedarf der schriftlichen Zustimmung von MoveAgain.

Die Aufrechnung des Kunden gegenüber MoveAgain ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich.

Änderungen und Ergänzungen des zwischen MoveAgain und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages inklusive diesen AGB sowie allfälliger Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

MoveAgain behält sich das Recht vor, diese AGB auch ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von einer solchen Änderung unberührt.

Bezüglich sämtlicher Forderungen gegen MoveAgain verzichten Sie auf Ihr Verrechnungsrecht.

12. Anwendbares Recht

Der Vertrag zwischen MoveAgain und dem Kunden unterliegt deutschem Recht.

Teil B Allgemeine Haftungsbestimmungen

Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB.

1. Haftungsgrundsätze

MoveAgain haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in der Obhut von MoveAgain befindet.

2. Wertersatz

Hat MoveAgain für den Verlust des Umzugsgutes des Kunden Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen (Zeitwert). Bei Beschädigung des Umzugsgutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Umzugsgutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Umzugsgutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme durch MoveAgain. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich nach dem Marktpreis.

3. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung von MoveAgain wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von MoveAgain auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet MoveAgain wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

4. Besondere Haftungsausschlussgründe

  1. MoveAgain ist gemäß § 451d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

    1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
    2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
    3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
    4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
    5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der. Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern MoveAgain den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
    6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
    7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
    8. Für Schäden nicht am Gut wie z. B. am Gebäude, im Treppenhaus etc., die der ausführende Unternehmer verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Unternehmer. In solchen Fällen tritt MoveAgain ihren Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Unternehmer an den Kunden ab.

    MoveAgain kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn MoveAgain alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

  2. Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.

5. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

  1. Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern MoveAgain nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
  2. Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal von MoveAgain

6. Schadensanzeige, § 438, 451f HGB

  1. Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung MoveAgain gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

    Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen hat die Rüge gem. § 438 Abs. 4 HGB in Textform zu erfolgen. Die Schäden sind konkret und detailliert zu benennen.

  2. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen MoveAgain gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
  3. Werden Schäden und Verluste nicht innerhalb der vorbenannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden gegenüber MoveAgain.
  4. Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde MoveAgain gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.

7. Abweichende Vereinbarung / Versicherung

Es ist dem Kunden möglich, mit MoveAgain eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern.

8. Weitergehende Haftung

Soweit vorstehend nichts anderweitiges bestimmt ist, haftet MoveAgain nach den gesetzlichen Vorschriften.


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